Internationales Steuerrecht

Wir begleiten und beraten Sie mit unserem ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Spezialwissen
Unser internationales Beratungsangebot richtet sich an deutsche Unternehmen und Privatpersonen mit Geschäftsaktivitäten im Ausland (Outbound), wie auch an ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die in Deutschland aktiv sind oder werden wollen (Inbound).

Wir begleiten und beraten Sie mit unserem ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Spezialwissen. Darüber hinaus arbeiten wir in zahlreichen Ländern mit renommierten Kanzleien zusammen.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

Internationales Steuerrecht

Unser internationales Beratungsangebot richtet sich an deutsche Unternehmen und Privatpersonen mit Geschäftsaktivitäten im Ausland (Outbound), wie auch an ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die in Deutschland aktiv sind oder werden wollen (Inbound). Wir begleiten und beraten Sie mit unserem ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Spezialwissen. Darüber hinaus arbeiten wir in zahlreichen Ländern mit renommierten Kanzleien zusammen.

  • Beratung in Doppelbesteuerungsthemen
  • Beratung bei Wegzug aus Deutschland (Outbound)
  • Beratung bei Zuzug nach Deutschland (Inbound)
  • Erstellen von Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige
  • Beratung bei Arbeitnehmerentsendungen (183-Tage-Regelung, etc.)
  • Erstellung von deutschen Steuererklärungen für ausländische Unternehmen
  • Erstellung der deutschen Gehaltsabrechnungen für ausländische Unternehmen
  • Beratung in Quellensteuerthemen
  • Beratung in Inbound Aktivitäten von ausländischen Unternehmen
  • Beratung bei Gründung von Tochtergesellschaften im Inland
  • Beratung in Outbound Aktivitäten von inländischen Unternehmen
  • Beratung bei Verrechnungspreisproblematiken

Umsatzsteuer

Die umsatzsteuerliche Beratung für in- und ausländische Unternehmen stellt einen Schwerpunkt unserer Beratungsleistungen dar. Dabei unterstützen wir in der Strukturierung von Geschäftsvorfällen, sowie deren korrekte Erfassung und Erklärung. Neben der Begleitung von Prüfungen der Finanzbehörden führen wir Rechtsbehelfe und Finanzgerichtsverfahren.

  • Beratung in Neugründungsfällen
  • Beratung bei elektronischen Dienstleistungen
  • Strukturierung von grenzüberschreitenden Lieferungen
  • Beratung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (EU-Lieferungen)
  • Beratung bei Ausfuhrlieferungen (Drittlandslieferungen)
  • Beratung bei Reihengeschäften und Dreiecksgeschäften
  • Gestaltungen bei umsatzsteuerfreien Leistungen
  • Beratung von Versandhändlern (Online-Shops)
  • Beratung bei Geschäftsveräußerungen
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs
  • Beratung bei Bauleistungen und Reinigungsdienstleistungen
  • Umsatzsteuerliche Beratung im Zusammenhang mit Kauf- und Mietverträgen
  • Beratung bei Reiseleistungen
  • Beratung für Busunternehmer
  • Steuerliche Registrierung in Deutschland und Erstellung der Steuererklärungen
  • Vorsteuervergütungsverfahren
  • Intrastat-Meldungen
  • Führung von Rechtsbehelfen und Finanzgerichtsverfahren

Unternehmenssanierung

Ein frühzeitiges Erkennen einer Unternehmenskrise ist wesentlich für eine erfolgreiche Sanierung. Durch unseren ganzheitlichen Beratungsansatz lassen sich Krisensymptome bereits in einem frühen Stadium erkennen und Sie können noch gezielt gegensteuern. Gerade in der Krise ist ein starker und kompetenter Partner unerlässlich. Gemeinsam erarbeiten wir tragfähige Lösungen mit Ihnen aus.

  • Prüfung der Sanierungsaussichten und Krisenbewältigung und Unternehmensfortführung
  • Erstellung Überschuldungsstatus
  • Erstellung von Sanierungskonzepten und -strategien sowie Insolvenzplänen
  • Unternehmensplanungen/ Fortführungskonzepte
  • Beratung, Vertretung und Verhandlung mit Insolvenzverwaltern, Insolvenzgläubigern sowie Insolvenzschuldnern und deren Ehegatten
  • Haftung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Banken gegenüber Finanzbehörden
  • Fortführungsprognose
  • Verhandlungen mit Gläubigern, bspw. über Neufinanzierungen, Stundungsverabredungen
  • Prüfung der Insolvenzantragspflichten
  • Wiederaufbau einer selbstständigen Existenz nach Insolvenz

Insolvenzberatung

In einer Unternehmenskrise ist ein starker und kompetenter Partner unerlässlich. Gemeinsam erarbeiten wir tragfähige Lösungen mit Ihnen aus.

  • Prüfung der Sanierungsaussichten und Krisenbewältigung und Unternehmensfortführung
  • Erstellung Überschuldungsstatus
  • Erstellung von Sanierungskonzepten und -strategien sowie Insolvenzplänen
  • Unternehmensplanungen/ Fortführungskonzepte
  • Beratung, Vertretung und Verhandlung mit Insolvenzverwaltern, Insolvenzgläubigern sowie Insolvenzschuldnern und deren Ehegatten
  • Haftung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Banken gegenüber Finanzbehörden
  • Fortführungsprognose
  • Verhandlungen mit Gläubigern, bspw. über Neufinanzierungen, Stundungsverabredungen
  • Prüfung der Insolvenzantragspflichten
  • Wiederaufbau einer selbstständigen Existenz nach Insolvenz